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2G für alle ab 18

Nach der Gesetzgebenden Vorgabe der 2G im Freizeitbereich durch die Landesregierung NRW, hat der Vorstand sich nach langem Ringen dazu entschieden, Personen über 18 nur mit einem Nachweis der 2G den Zugang zur Halle zu gewähren. Dies gilt unabhängig dem Personenkreis. Bedeutet auch Schiedsrichter*innen, Trainer*innen, Spieler*innen, Gastmannschaften, Zuschauer*innen..... darf der Zutritt nur mit 2G Nachweis gewehrt werden, wenn diese über 18 sind.

Wir wollen als Verein verantwortungsbewusst in der Pandemie agieren und müssen das Risiko für jeden so gering wie möglich halten. In der aktuellen pandemischen Lage, halten wir dies für den besten Weg um allen weiterhin den Handballsport in Haltern zu ermöglichen.


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